Rechtsinformation in Österreich

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

http://www.ris.bka.gv.at/

Zentrum der freien Rechtsinformation in Österreich ist das Rechtsinformationsystem des Bundes (RIS). Dieses wird vom österreichischen Bundeskanzleramt betrieben. Die Inhalte werden seit 1997 im Internet angeboten.  Das RIS  dient der authentischen Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg ab 2015, Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien ab 2014) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Amtlichen Verlautbarungen der Sozialversicherung und der Amtlichen Veterinärnachrichten.

In der systematischen Sammlung wird  Information über das Recht von Bund und Ländern, die Rechtsprechung, ausgewählte Rechtsnormen von Gemeinden und zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien.

Das RIS bietet einen barrierefreien Zugang (WAI-AA nach WCAG 2.0).

Bundesrecht

Bundesrecht konsolidiert

Hier finden Sie das österreichische Bundesrecht in konsolidierter Fassung, wobei Konsolidierung bedeutet, dass in einer Rechtsvorschrift sämtliche später kundgemachten Änderungen und Berichtigungen eingearbeitet wurden. Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sind also rechtlich unverbindlich. Die Dokumentationseinheit (ein Dokument) ist ein Paragraf oder ein Artikel oder eine Anlage einer Rechtsvorschrift.

Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004

Hier finden Sie das Bundesgesetzblatt in seiner rechtlich verbindlichen Form. Seit 1. Jänner 2004 ist die hier kundgemachte elektronische Fassung die authentische. Es ist zu beachten, dass nur die signierte Fassung rechtlich verbindlich ist.

Staats- und Bundesgesetzblatt 1945 – 2003

Hier sind die Jahrgänge 1945 bis einschließlich 2003 des Bundesgesetzblattes und das Staatsgesetzblatt 1945 in rechtlich unverbindlicher Form verfügbar.

Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt 1848 – 1940

Hier finden Sie das Reichsgesetzblatt 1849 bis 1918, das Staatsgesetzblatt 1918 bis 1920, das Bundesgesetzblatt 1920 bis 1938 und das Gesetzblatt für das Land Österreich 1938 bis 1940 in rechtlich unverbindlicher Form. Für die Darstellung der Dokumente wird mittels Link auf das Internetangebot der Österreichischen Nationalbibliothek verwiesen.

Gesetzes- und Verordnungssammlungen 1740 -1848 (extern)

Dieser Link verweist auf das Internetangebot der Österreichischen Nationalbibliothek, wo Sie insbesondere die Justizgesetzsammlung (1780 – 1848) und die Politische Gesetzessammlung (1792 – 1848) finden.

Deutsches Reichsgesetzblatt 1919 – 1945 (extern)

Dieser Link verweist auf das Internetangebot der Österreichischen Nationalbibliothek, wo Sie das Deutsche Reichsgesetzblatt von 1919 bis 1945 finden. Auch Suche nach Titeln ist möglich.

Begutachtungsentwürfe

Hier finden Sie Begutachtungsentwürfe, soweit diese verfügbar sind.

Regierungsvorlagen

Hier finden Sie Regierungsvorlagen seit dem Jahr 2004.

Rechtsvorschriften in englischer Sprache (Austrian Laws)

Hier finden Sie englische Übersetzungen ausgewählter Rechtsvorschriften.

Sozialversicherungsrecht (SV-Recht)

Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung (authentisch ab 2002)

Hier finden Sie die Rechtsvorschriften der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes nach § 31 Abs. 8, Abs. 9 und Abs. 9a ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und anderen Gesetzen. Seit 1. Jänner 2002 ist die hier kundgemachte elektronische Fassung die authentische. Es ist zu beachten, dass nur die signierte Fassung rechtlich verbindlich ist. Kundmachungen der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates erfolgen abweichend davon nach wie vor im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in der Österreichischen Notariatszeitung.

Kundmachungen aus der Zeit vor 2002 sind ebenfalls im Internet zugänglich: Die Fachzeitschrift „Soziale Sicherheit“ – SozSi, in der diese Kundmachungen erschienen sind, ist vollständig im Angebot der Österreichischen Nationalbibliothek unter http://www.anno.onb.ac.at abrufbar. Kundmachungen vor 2002 sind in der Regel nicht mehr anwendbar (nur mehr auf Sachverhalte, die sich vor 2006 ereignet haben): Diese Kundmachungen traten nach § 593 Abs. 3 ASVG mit 31. Dezember 2005 außer Kraft, sofern sie nicht wiederverlautbart wurden. Dazu ergingen die Kundmachungen avsv Nr. 193/2005 und Nr. 46/2006.

Des Weiteren sind hier die Gesamtverträge der Sozialversicherung gemäß den §§ 338 Abs. 1, 348 Abs. 1, 645 Abs. 3 und 675 Abs. 2 ASVG veröffentlicht.

Parlament

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